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   BGH, 08.05.2008 - 3 StR 150/08   

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https://dejure.org/2008,10241
BGH, 08.05.2008 - 3 StR 150/08 (https://dejure.org/2008,10241)
BGH, Entscheidung vom 08.05.2008 - 3 StR 150/08 (https://dejure.org/2008,10241)
BGH, Entscheidung vom 08. Mai 2008 - 3 StR 150/08 (https://dejure.org/2008,10241)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit allgemeiner Abschreckung für den Gemeinschaftsschutz als Voraussetzung der Berücksichtigung generalpräventiver Erwägungen; Notwendigkeit der Feststellung einer Zunahme von Körperverletzungsdelikten durch hochbetagte Frauen zum Nachteil ihrer Ehemänner als ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 21; ; StGB § 49 Abs. 1; ; StGB § 227 Abs. 1; ; StGB § 227 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46 Abs. 2
    Voraussetzungen zur Berücksichtigung generalpräventiver Gesichtspunkte

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.02.2021 - 3 StR 204/20

    Verurteilung wegen Inbrandsetzung einer zur Unterbringung von Flüchtlingen

    Soweit das Urteil keine ausdrücklichen Feststellungen zu einer gemeinschaftsgefährlichen Zunahme solcher oder ähnlicher Straftaten wie der abgeurteilten Brandstiftung enthält (vgl. BGH, Urteil vom 6. Mai 1954 - 3 StR 162/54, BGHSt 6, 125, 127; Beschlüsse vom 11. August 1982 - 2 StR 438/82, NStZ 1982, 463; vom 8. Mai 2008 - 3 StR 150/08, StraFo 2008, 336), ergibt sich hieraus kein durchgreifender Rechtsfehler.
  • BGH, 23.11.2010 - 3 StR 393/10

    Strafzumessung (Generalprävention); Einziehung (genaue Bezeichnung des

    Generalpräventive Aspekte dürfen bei der Strafzumessung - im Rahmen schuldangemessenen Strafens - nur dann zum Nachteil des Angeklagten berücksichtigt werden, wenn eine gemeinschaftsgefährdende Zunahme der abgeurteilten Tat vergleichbarer Straftaten festzustellen ist, die zur Abwehr der Gefahr der Nachahmung und zum Schutz der betroffenen Rechtsgüter eine allgemeine Abschreckung geboten erscheinen lässt (BGH, Beschlüsse vom 8. Mai 2008 - 3 StR 150/08, StraFo 2008, 336 und vom 11. August 1982 - 2 StR 438/82, NStZ 1982, 463; Fischer, StGB, 57. Aufl., § 46 Rn. 11 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • BGH, 29.10.2009 - 3 StR 430/09

    Strafzumessung (generalpräventive Überlegungen); rechtsstaatswidrige

    Die "generalpräventiven Überlegungen" des Landgerichts zu Lasten der Angeklagten, "Kurieren und deren Auftraggebern ist nachhaltig vor Augen zu führen, dass das Verbringen von Betäubungsmitteln in das Bundesgebiet ein hohes Strafbarkeitsrisiko einschließt", sind hier zwar rechtsfehlerhaft (vgl. BGH StraFo 2008, 336 m. w. N.).
  • OLG Stuttgart, 22.10.2009 - 4 Ss 1196/09

    Lesbarkeit der Begründung der Ablehnung eines Beweisantrags; Innbegriff der

    Die Berücksichtigung generalpräventiver Erwägungen setzt aber die Notwendigkeit allgemeiner Abschreckung für den Gemeinschaftsschutz voraus, weshalb die gemeinschaftsgefährliche Zunahme entsprechender Straftaten im Urteil festgestellt werden muss (vgl. BGH StraFo 2008, 336 ).
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